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Art. 9

Fassungen
ab 05.10.1921 — BGBl. Nr. 583/1922 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 9 heute05.10.1921 BGBl. Nr. 583/1922 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Bestimmungen des Staatsvertrages von Saint-Germain über archivalische Fragen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 583 aus 1922,

Typ

Vertrag – Rumänien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9

Inkrafttretensdatum

05.10.1921BGBl. Nr. 583/1922

Außerkrafttretensdatum

Index

79/04 Kultur- und Denkmalschutz

Text

Artikel römisch neun.

Rücksichtlich des Schriftenmateriales der vorangeführten Stellen, das gemeinsamen Charakter aufweist, sonach gleicher Weise die österreichischen Verwaltungen oder die Verwaltungen eines dritten Staates betrifft, wird Rumänien das Mitbenützungsrecht gewährleistet. Demzufolge wird den von der königlich rumänischen Regierung beglaubigten Organen (Archivfachleuten und sonstigen Organen der Staatsverwaltung und Staatsbetriebe) der uneingeschränkte freie Zutritt zu allen Aufbewahrungsräumen der Archive, Registraturen und Bibliotheken zu jeder Zeit während der Amtsstunden und in Gegenwart eines österreichischen Beamten zugesichert und ihnen die ungestörte Benützung der Inventarien, Repertorien, Elenche und Kataloge behufs Durchsicht, Beschreibung, Anfertigung von Abschriften und Auszügen, Photographien u. dgl. garantiert.

Die österreichische Regierung erklärt sich ferner bereit, der königlich rumänischen Regierung hinsichtlich aller das Königreich Rumänien in seinem heutigen Umfange betreffenden Akten, soweit sie in Wien zurückverbleiben, besondere Begünstigungen beim Leihverkehr einzuräumen. Die Bezeichnung der leihweise anzufordernden Stücke erfolgt durch die beglaubigten Organe der königlich rumänischen Regierung, welche hinsichtlich der Entlehnungsbedingungen den österreichischen Behörden gleichgestellt werden.

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2017

Gesetzesnummer

10009183

Dokumentnummer

NOR12117860

Alte Dokumentnummer

N7192234059L