Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 373/1935Bundesgesetzblatt Nr. 373 aus 1935,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel VIII. Das vorliegende Abkommen beeinträchtigt in keiner Weise das Recht der Hohen Vertragschließenden Teile, gemäß ihrer eigenen Gesetzgebung die Filmzensur auszuüben oder Maßnahmen zur Verhinderung oder Einschränkung der Einfuhr oder Durchfuhr dieser Filme aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu treffen.Artikel römisch acht. Das vorliegende Abkommen beeinträchtigt in keiner Weise das Recht der Hohen Vertragschließenden Teile, gemäß ihrer eigenen Gesetzgebung die Filmzensur auszuüben oder Maßnahmen zur Verhinderung oder Einschränkung der Einfuhr oder Durchfuhr dieser Filme aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu treffen.
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2022
Dokumentnummer
NOR12117968
Alte Dokumentnummer
N7193533983L