Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1953Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1953,
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel XIII.Artikel römisch dreizehn.
Es wird eine der ersten Aufgaben der gemischten Kommission sein, in einer Vollversammlung ausführliche Vorschläge für die Durchführung des vorliegenden Übereinkommens zu erstatten, welche dann von den vertragschließenden Regierungen geprüft werden. Bei ihren weiteren Zusammenkünften wird die gemischte Kommission die Lage überprüfen und kann weitere Vorschläge ausarbeiten oder Abänderungen ihrer früheren Empfehlungen den vertragschließenden Regierungen zur Prüfung vorschlagen.
Zuletzt aktualisiert am
11.03.2016
Dokumentnummer
NOR12118131
Alte Dokumentnummer
N7195333900L