Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 101/1959Bundesgesetzblatt Nr. 101 aus 1959,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 2Artikel eins, Paragraph 2
Index
70/09 Minderheiten-Schulrecht
Beachte
Verfassungsbestimmung
Text
§ 2.Paragraph 2,
Bundessache ist die Gesetzgebung und die Vollziehung in folgenden Angelegenheiten:
Die Angelegenheiten der für die slowenische Minderheit im besonderen in Betracht kommenden Volks- und Hauptschulen, mit Ausnahme der Angelegenheiten ihrer örtlichen Festlegung;
die Angelegenheiten einer für die slowenische Minderheit im besonderen in Betracht kommenden Mittelschule;
die Angelegenheiten einer ergänzenden Lehrerbildung in slowenischer Sprache;
die Angelegenheiten eines unverbindlichen Unterrichtes in der slowenischen Sprache an Pflichtschulen und mittleren Lehranstalten;
die Angelegenheiten der Schulaufsicht über die in lit. a und b angeführten Schulen und über den in lit. c und d angeführten Unterricht.die Angelegenheiten der Schulaufsicht über die in Litera a und b angeführten Schulen und über den in Litera c und d angeführten Unterricht.
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2016
Dokumentnummer
NOR12118244
Alte Dokumentnummer
N7195911711Y