Norm Finanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaft× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Finanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaft Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1976▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 19.08.200923.05.2012 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/2012 01.01.199618.08.2009 § → § BGBl. Nr. 317/1996 01.01.197631.12.1995 § → § — 17.11.196031.12.1975 BGBl. Nr. 222/1960 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.12.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 4§ 5