Norm Gründung österreichischer Informationsinstitutionen× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Gründung österreichischer Informationsinstitutionen Fassungen (Gesetz) ab 17.04.1962 — BGBl. Nr. 194/1962 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute28.06.1976 § → § BGBl. Nr. 282/1976 17.04.196227.06.1976 BGBl. Nr. 194/1962 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 27.06.1976 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 2.Art. 2Artikel 3.Art. 3Artikel 4.Art. 4Artikel 5.Art. 5Artikel 6.Art. 6Artikel 7.Art. 7Artikel 8.Art. 8