Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 213/1963Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1963,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
ARTIKEL 12
Das vorliegende Abkommen tritt an die Stelle des zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen, am 6. Juni 1950 in Washington unterzeichneten Übereinkommens in seiner abgeänderten Fassung.
Das vorliegende Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die hiezu von den beiden Regierungen gehörig bevollmächtigte Vertreter das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Wien, in zweifacher Ausfertigung, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind, am 25. Juni 1963.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017
Dokumentnummer
NOR12118664
Alte Dokumentnummer
N7196333717L