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Art. 12

Fassungen
ab 25.06.1963 — BGBl. Nr. 213/1963 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 12 heute25.06.1963 BGBl. Nr. 213/1963 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1963,

Typ

Vertrag – USA

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

25.06.1963BGBl. Nr. 213/1963

Außerkrafttretensdatum

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

ARTIKEL 12

Das vorliegende Abkommen tritt an die Stelle des zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen, am 6. Juni 1950 in Washington unterzeichneten Übereinkommens in seiner abgeänderten Fassung.

Das vorliegende Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die hiezu von den beiden Regierungen gehörig bevollmächtigte Vertreter das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

Geschehen zu Wien, in zweifacher Ausfertigung, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind, am 25. Juni 1963.

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2017

Gesetzesnummer

10009274

Dokumentnummer

NOR12118664

Alte Dokumentnummer

N7196333717L