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Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme

Fassungen (Gesetz)
ab 25.06.1963 — BGBl. Nr. 213/1963 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute25.06.1963 BGBl. Nr. 213/1963 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gesamte Rechtsvorschrift heute (RIS)↗§ 0 (RIS)↗
Art. 1 heute ›

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1963,

Typ

Vertrag – USA

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

25.06.1963

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

25.06.1963

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, BETREFFEND DIE FINANZIERUNG GEWISSER ERZIEHUNGS- UND KULTURAUSTAUSCHPROGRAMME

StF: BGBl. Nr. 213/1963

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika;

In dem Wunsche, Programme zur weiteren Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen der österreichischen Bevölkerung und der Bevölkerung der Vereinigten Staaten von Amerika durch Kontakte auf dem Gebiete der Erziehung und Kultur fortzusetzen und auszubauen;

Unter Bedachtnahme darauf, daß solche Programme in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, unterzeichnet in Washington am 6. Juni 1950, abgeändert und ergänzt durch Notenwechsel vom 6. Juni 1955 sowie durch Notenwechsel vom 9. Jänner und 13. März 1961, durchgeführt worden sind, und zwar mit Mitteln, die von den Vereinigten Staaten von Amerika zur Verfügung gestellt wurden, darunter Beträge in Landeswährung, die Österreich im Wege der Überschußgüter-Regelung gezahlt hat;

Unter Bedachtnahme auf den wechselseitigen Nutzen, der aus derartigen Programmen gezogen wird, und auf den Wunsch der beiden Regierungen, zur Finanzierung und Durchführung solcher Programme im Interesse einer weiteren Festigung der internationalen Zusammenarbeit beizutragen und hiebei einander zu unterstützen;

Sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Dieses Abkommen ist gemäß seinem Artikel 12 Absatz 2 am 25. Juni 1963 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3
Erziehungsprogramm

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2017

Gesetzesnummer

10009274

Dokumentnummer

NOR11009465

Alte Dokumentnummer

N7196313748T