Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrplan der Volksschule
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 134/1963 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 269/2023Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1963, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 269 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 6Artikel eins, Paragraph 6
Index
70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
zum Anwendungszeitraum vgl. Art. 1 § 5 Abs. 30zum Anwendungszeitraum vergleiche Artikel eins, Paragraph 5, Absatz 30
Text
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Bis zum Inkrafttreten gemäß § 5 Abs. 28 wird in Anlage A in der Fassung vor BGBl. II Nr. 1/2023 in den die Volksschule betreffenden Bestimmungen die Gegenstandsbezeichnung „Deutsch, Lesen, Schreiben“ durch „Deutsch“, „Musikerziehung“ durch „Musik“, „Bildnerische Erziehung“ durch „Kunst und Gestaltung“, „Verkehrserziehung“ durch „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ und die Gegenstandsbezeichnungen „Werkerziehung“ und „Technisches/Textiles Werken“ jeweils durch „Technik und Design“ ersetzt.Bis zum Inkrafttreten gemäß Paragraph 5, Absatz 28, wird in Anlage A in der Fassung vor Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2023, in den die Volksschule betreffenden Bestimmungen die Gegenstandsbezeichnung „Deutsch, Lesen, Schreiben“ durch „Deutsch“, „Musikerziehung“ durch „Musik“, „Bildnerische Erziehung“ durch „Kunst und Gestaltung“, „Verkehrserziehung“ durch „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ und die Gegenstandsbezeichnungen „Werkerziehung“ und „Technisches/Textiles Werken“ jeweils durch „Technik und Design“ ersetzt. (2)Absatz 2,Die Verweise in den Anlagen C1 bis C6 auf Anlage A der Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, BGBl Nr. 134/1963, bzw. auf Anlage 1 der Lehrpläne der Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012 beziehen sich auf Anlage A bzw. Anlage 1 jeweils in der Fassung vor der Novelle BGBl. II Nr. 1/2023.Die Verweise in den Anlagen C1 bis C6 auf Anlage A der Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1963,, bzw. auf Anlage 1 der Lehrpläne der Mittelschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012, beziehen sich auf Anlage A bzw. Anlage 1 jeweils in der Fassung vor der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2023,.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2024
Dokumentnummer
NOR40255721