Artikel I § 1, Anlage 1 und 2 erster Teil Abschnitt 1 Z 1, 3 und 5, die Überschrift der Anlage 1 erster Teil II. Abschnitt, Anlage 1 und 2 erster Teil II. Abschnitt, die Überschrift der Anlage 1 siebenter Teil, die Überschrift der Anlage 1 siebenter Teil Abschnitt A, die Überschrift der Anlage 2 erster TeilArtikel römisch eins Paragraph eins,, Anlage 1 und 2 erster Teil Abschnitt 1 Ziffer eins, 3 und 5, die Überschrift der Anlage 1 erster Teil römisch zwei. Abschnitt, Anlage 1 und 2 erster Teil römisch zwei. Abschnitt, die Überschrift der Anlage 1 siebenter Teil, die Überschrift der Anlage 1 siebenter Teil Abschnitt A, die Überschrift der Anlage 2 erster Teil
II. Abschnitt, Anlage 2 dritter Teil erster Absatz und die Überschrift der Anlage 2 und 3 des jeweils siebenten Teiles treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft,römisch zwei. Abschnitt, Anlage 2 dritter Teil erster Absatz und die Überschrift der Anlage 2 und 3 des jeweils siebenten Teiles treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft,