Norm Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen× ▾ ‹›Gliederung Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen Fassungen (Gesetz) ab 01.07.1968 — BGBl. Nr. 197/1968 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.1968 BGBl. Nr. 197/1968 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 01.07.1968 Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10Art. 11Art. 12Art. 13Art. 14Art. 15