Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich betreffend die Errichtung einer Diözese Feldkirch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 417/1968Bundesgesetzblatt Nr. 417 aus 1968,
Typ
Vertrag – Heiliger Stuhl
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
Text
Artikel IXArtikel römisch neun
Eine in Zukunft etwa entstehende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung dieses Vertrages wird nach Artikel XXII Absatz 2 des Konkordates vom 5. Juni 1933 im Einverständnis zwischen den Hohen Vertragschließenden Teilen beigelegt werden.Eine in Zukunft etwa entstehende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung dieses Vertrages wird nach Artikel römisch 22 Absatz 2 des Konkordates vom 5. Juni 1933 im Einverständnis zwischen den Hohen Vertragschließenden Teilen beigelegt werden.
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2017
Dokumentnummer
NOR12118826
Alte Dokumentnummer
N7196833617L