Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiet des Filmwesens
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 87/1970 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 188/2013Bundesgesetzblatt Nr. 87 aus 1970, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 2013,
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON SPANIEN ÜBER DIE BEZIEHUNGEN AUF DEM GEBIETE DES FILMWESENS
StF: BGBl. Nr. 87/1970
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung
und
die Regierung von Spanien
in dem Bestreben, die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Filmindustrien in beiden Staaten im beiderseitigen Interesse zu vertiefen,
in der Überzeugung, daß diese Zusammenarbeit zur wirksamen Verbreitung der Kultur beider Völker beiträgt und die wirtschaftliche Entwicklung in beiden Staaten fördert,
von dem Wunsche getragen, daß Filme, die sich durch ihren künstlerischen Wert, ihre technischen Vorzüge und ihren besonderen Aufwand auszeichnen, in den Genuß der Vorteile von Gemeinschaftsproduktionen kommen,
sind wie folgt übereingekommen: