Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kunsthochschul-Organisationsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 54/1970 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 130/1998Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1970, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14aParagraph 14 a
Index
72/01 Hochschulorganisation
Beachte
Zum Außerkrafttreten vgl. die zahlreichen Übergangsbestimmungen inZum Außerkrafttreten vergleiche die zahlreichen Übergangsbestimmungen in
§ 75, BGBl. I Nr. 130/1998 sowie die Inkrafttretens- undParagraph 75,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 1998, sowie die Inkrafttretens- und
Außerkrafttretensbestimmungen in § 78 Abs. 4 und 5.Außerkrafttretensbestimmungen in Paragraph 78, Absatz 4 und 5,
Text
Ausschreibung
§ 14a. (1) Alle Planstellen sind im "Mitteilungsblatt der Hochschule" und im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" auszuschreiben. Darüber hinaus können Planstellen je nach Kategorie und zweckwidmung (Anm.: Richtig: Zweckwidmung) der Planstelle sowie nach Maßgabe der finanziellen Bedeckbarkeit der Ausschreibungskosten auch in anderen geeigneten in- und ausländischen Publikationen ausgeschrieben werden. Die Ausschreibungsfrist hat mindestens drei Wochen zu betragen.Paragraph 14 a, (1) Alle Planstellen sind im "Mitteilungsblatt der Hochschule" und im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" auszuschreiben. Darüber hinaus können Planstellen je nach Kategorie und zweckwidmung Anmerkung, Richtig: Zweckwidmung) der Planstelle sowie nach Maßgabe der finanziellen Bedeckbarkeit der Ausschreibungskosten auch in anderen geeigneten in- und ausländischen Publikationen ausgeschrieben werden. Die Ausschreibungsfrist hat mindestens drei Wochen zu betragen.
(2)Absatz 2,Planstellen, die der Bibliothek zugeteilt sind, sind vom Bibliotheksdirektor in der im Abs. 1 angeführten Weise öffentlich auszuschreiben.Planstellen, die der Bibliothek zugeteilt sind, sind vom Bibliotheksdirektor in der im Absatz eins, angeführten Weise öffentlich auszuschreiben.
Dokumentnummer
NOR12118988
Alte Dokumentnummer
N7197018991L