Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 326/1971 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997Bundesgesetzblatt Nr. 326 aus 1971, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
72/07 Geistes- und naturwissenschaftliche Studienrichtungen
Beachte
Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).
Text
Anlage B
(Zu § 18 Abs. 5)Anlage B, (Zu Paragraph 18, Absatz 5,)
Studienrichtung „Geschichte“ (Anlage A Z 12)Studienrichtung „Geschichte“ (Anlage A Ziffer 12,)
B. Studienzweig „Geschichte und Sozialkunde (Lehramt an höheren Schulen)“:
Zweite Diplomprüfung:
Besondere Zulassungsbedingung:
Vorprüfung aus:
Einführung in das Verfassungs- und Rechtsleben.
Diese Vorprüfung kann auch im ersten Studienabschnitt abgelegt
werden.
Prüfungsfächer:
Das bei der ersten Diplomprüfung gemäß lit. b nicht gewählte Fach;Das bei der ersten Diplomprüfung gemäß Litera b, nicht gewählte Fach;
nach Wahl des Kandidaten zwei weitere der bei der ersten Diplomprüfung genannten Fächer;
Sozialkunde.
Studienrichtung „Geographie“ (Anlage A Z 37)Studienrichtung „Geographie“ (Anlage A Ziffer 37,)
D. Studienzweig „Geographie und Wirtschaftskunde (Lehramt an höheren Schulen)“:
Erste Diplomprüfung:
Prüfungsfächer:
Allgemeine Physiogeographie;
Allgemeine Humangeographie (einschließlich Wirtschaftsgeographie);
Kartenkunde und Schulkartographie;
Regionale Geographie Österreichs und Mitteleuropas;
Einführung in die Wirtschaftskunde.
Zweite Diplomprüfung:
Prüfungsfächer:
Vergleichende Physiogeographie;
Vergleichende Humangeographie (einschließlich Vergleichende Wirtschaftsgeographie);
Regionale Geographie Europas und Außereuropas;
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2025
Dokumentnummer
NOR12119231
Alte Dokumentnummer
N7197131103L