Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kulturabkommen zwischen Österreich und Luxemburg
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 372/1972Bundesgesetzblatt Nr. 372 aus 1972,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
HOCHSCHULWESEN UND WISSENSCHAFT
Artikel IArtikel römisch eins
Die Vertragschließenden Parteien werden trachten, ihre Beziehungen auf den Gebieten der Forschung und Lehre unter besonderer Berücksichtigung der Tätigkeit der wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und deren Forschungsinstitute durch den Austausch von Hochschullehrern und sonstigen Fachleuten zu intensivieren.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2017
Dokumentnummer
NOR40084210