Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kulturabkommen zwischen Österreich und Luxemburg
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 372/1972Bundesgesetzblatt Nr. 372 aus 1972,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 9
Die Vertragschließenden Parteien werden den Austausch auf dem Gebiete der außerschulischen Jugenderziehung sowie der Erwachsenenbildung und direkte Kontakte zwischen den in Frage kommenden Institutionen und Organisationen beider Länder zum Zwecke des Erfahrungsaustausches auf diesen Gebieten unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2017
Dokumentnummer
NOR40084218