Norm Kulturabkommen zwischen Österreich und Luxemburg × ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Kulturabkommen zwischen Österreich und Luxemburg Fassungen (Gesetz) ab 06.11.1972 — BGBl. Nr. 372/1972 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.11.1986 § → § BGBl. Nr. 588/1986 06.11.197231.10.1986 BGBl. Nr. 372/1972 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 06.11.1972 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenHOCHSCHULWESEN UND WISSENSCHAFTArtikel IArt. 1Artikel 2Art. 2Artikel 4Art. 4Artikel 5Art. 5Artikel 6Art. 6ERZIEHUNGSWESENArtikel 7Art. 7Artikel 8Art. 8Artikel 9Art. 9KULTURArtikel 10Art. 10AUSTAUSCH VON PUBLIKATIONENArtikel 11Art. 11STÄNDIGE GEMISCHTE KOMMISSIONArtikel 12Art. 12SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 13Art. 13Artikel 14Art. 14