(2)Absatz 2,Der Kandidat ist berechtigt, das Thema der Diplomarbeit aus einer Anzahl von Vorschlägen der ihrem Fache nach zuständigen Hochschulprofessoren, Emeritierten Hochschulprofessoren und Hochschuldozenten nach Maßgabe der Bestimmungen des § 25 Abs. 1 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes auszuwählen. Bei der Stellung von Themen für die Diplomarbeit sind theoretische Probleme des Übersetzens und Dolmetschens, Beschreibung sprachlicher Erscheinungen der ersten oder der zweiten Fremdsprache, vorzugsweise solcher der Gegenwartssprache, wobei zwei Sprachen einander gegenübergestellt werden (erste oder zweite Fremdsprache zur Mutter- oder Bildungssprache; oder: erste zur zweiten Fremdsprache), Übersetzungsvergleich und Übersetzungskritik, terminologische oder lexikographische Arbeiten über die erste oder die zweite Fremdsprache, Kultur und Realien des Sprachraumes der ersten oder der zweiten Fremdsprache, insbesondere in Zusammenhang mit Fragen der übersetzerischen Wiedergabe, besonders zu berücksichtigen. Dem Angehörigen des Lehrkörpers, der das Thema der Diplomarbeit vorgeschlagen hat, obliegt auch die Betreuung des Kandidaten bei der Ausarbeitung der Diplomarbeit sowie ihre Begutachtung.Der Kandidat ist berechtigt, das Thema der Diplomarbeit aus einer Anzahl von Vorschlägen der ihrem Fache nach zuständigen Hochschulprofessoren, Emeritierten Hochschulprofessoren und Hochschuldozenten nach Maßgabe der Bestimmungen des Paragraph 25, Absatz eins, des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes auszuwählen. Bei der Stellung von Themen für die Diplomarbeit sind theoretische Probleme des Übersetzens und Dolmetschens, Beschreibung sprachlicher Erscheinungen der ersten oder der zweiten Fremdsprache, vorzugsweise solcher der Gegenwartssprache, wobei zwei Sprachen einander gegenübergestellt werden (erste oder zweite Fremdsprache zur Mutter- oder Bildungssprache; oder: erste zur zweiten Fremdsprache), Übersetzungsvergleich und Übersetzungskritik, terminologische oder lexikographische Arbeiten über die erste oder die zweite Fremdsprache, Kultur und Realien des Sprachraumes der ersten oder der zweiten Fremdsprache, insbesondere in Zusammenhang mit Fragen der übersetzerischen Wiedergabe, besonders zu berücksichtigen. Dem Angehörigen des Lehrkörpers, der das Thema der Diplomarbeit vorgeschlagen hat, obliegt auch die Betreuung des Kandidaten bei der Ausarbeitung der Diplomarbeit sowie ihre Begutachtung.