Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft, Erziehung - Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 340/1974 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 174/2015Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 174 aus 2015,
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung
StF: BGBl. Nr. 340/1974 (NR: GP XIII RV 869 u. Zu 869 AB 915 S. 83. BR: S. 325.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. Mai 1974 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 22 am 7. Juli 1974 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. Mai 1974 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, am 7. Juli 1974 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien haben,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern
auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung zu entwickeln und zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses sowie der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem bulgarischen Volk beizutragen,
vereinbart, dieses Abkommen abzuschließen, und sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2015
Dokumentnummer
NOR11009562
Alte Dokumentnummer
N7197413770T