Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Leistungsbeurteilungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 371/1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 439/1977Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 439 aus 1977,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 16Paragraph 16
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Fachliche Aspekte für die Beurteilung von Schularbeiten
§ 16.Paragraph 16,
(1)Absatz eins,Für die Beurteilung von Schularbeiten sind folgende fachliche Aspekte maßgebend:
in der Unterrichtssprache
Inhalt, wobei entsprechend der Themenstellung Beobachtungsfähigkeit, Gedankenrichtigkeit, Sachlichkeit, Themenbehandlung, Aufbau, Ordnung und Phantasie zu berücksichtigen sind,
in den lebenden Fremdsprachen
idiomatische Ausdrucksweise,
grammatische Korrektheit,
Inhalt, wobei entsprechend der Themenstellung sachliche Richtigkeit, Abfolge der Gedanken, Aufbau, angeführte Tatsachen und Überlegungen zu berücksichtigen sind,
Angemessenheit des Ausdruckes und Stil,
Einhaltung besonderer Formvorschriften;
in Latein und Griechisch
im Anfangsunterricht
sprachliche Gestaltung der Übersetzung,
Beherrschung der Formenlehre,
in einer späteren Lernstufe neben lit. a sublit. aa bis ff:in einer späteren Lernstufe neben Litera a, Sub-Litera, a, a bis ff:
Interpretation;
in Mathematik
sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit,
in Darstellender Geometrie
in Biologie und Umweltkunde sowie in Physik
sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit,
Ordnung und Übersichtlichkeit der Darstellung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der sprachlichen Genauigkeit;
in Kurzschrift
Richtigkeit des Geschriebenen,
Einhaltung der Formvorschriften;
in anderen Unterrichtsgegenständen
sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit,
Ordnung und Übersichtlichkeit der Darstellung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der sprachlichen Genauigkeit.
(2)Absatz 2,Diese fachlichen Aspekte sind unter Bedachtnahme auf die Aufgabenstellung und den Umfang der Schularbeit zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2015
Dokumentnummer
NOR12119643
alte Dokumentnummer
N7197428372L