Norm Anerkennung weiterer akademischer Grade zwischen Österreich und Italien× ▾ ‹›Gliederung Anerkennung weiterer akademischer Grade zwischen Österreich und Italien Fassungen (Gesetz) ab 09.08.1974 — BGBl. Nr. 491/1974 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute09.08.1974 BGBl. Nr. 491/1974 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 09.08.1974 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1AnlagenAnl. 1ANLAGE I | AKADEMISCHE GRADE, DIE BEREITS DURCH DIE NOTENWECHSEL VOM 14. OKTOBER 1955 UND VOM 9. MAI 1956 GLEICHGESTELLT WURDEN UND BEI DENEN KEINE ÄNDERUNG IN DER BEZEICHNUNG EINGETRETEN ISTAnl. 2ANLAGE II | AKADEMISCHE GRADE, DIE BEREITS DURCH DIE NOTENWECHSEL VOM 14. OKTOBER 1955 UND VOM 9. MAI 1956 GLEICHGESTELLT WURDEN UND BEI DENEN EINE ÄNDERUNG IN DER BEZEICHNUNG EINGETRETEN ISTAnl. 3ANLAGE III | AKADEMISCHE GRADE, DIE OHNE ZUSATZPRÜFUNGEN GLEICHGESTELLT WERDENAnl. 4ANLAGE IV | AKADEMISCHE GRADE, DIE NACH ABLEGUNG VON ZUSATZPRÜFUNGEN GLEICHGESTELLT WERDEN