Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen zur Errichtung eines Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 562/1975Bundesgesetzblatt Nr. 562 aus 1975,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
ARTIKEL IVARTIKEL römisch vier
Zusammenarbeit
(1)Absatz eins,Das Laboratorium arbeitet eng mit der EKMB zusammen.
(2)Absatz 2,Das Laboratorium kann mit Nichtmitgliedstaaten, nationalen Einrichtungen dieser Staaten, zwischenstaatlichen oder internationalen nichtstaatlichen Organisationen eine Zusammenarbeit vereinbaren. Die Aufnahme sowie die Bedingungen und die Art und Weise dieser Zusammenarbeit legt der Rat im Einzelfall entsprechend den Umständen durch einstimmigen Beschluß der anwesenden und abstimmenden Mitgliedstaaten fest.
Zuletzt aktualisiert am
08.06.2020
Dokumentnummer
NOR12119862
Alte Dokumentnummer
N7197533345L