Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen Beziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 612/1975Bundesgesetzblatt Nr. 612 aus 1975,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Text
Artikel 2
Die Vertragsstaaten werden
den Austausch von Fachleuten und Experten auf wissenschaftlichem Gebiet zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung anregen;
gemeinsame Forschungen und Studien ermutigen;
den Austausch wissenschaftlicher Publikationen und Bücher erleichtern;
sonstige Tätigkeiten, die zur Erreichung der in diesem Zusatzprotokoll angeführten Ziele führen, fördern.
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2016
Dokumentnummer
NOR12119845
Alte Dokumentnummer
N7197533328L