Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der römisch zwölf. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 255/1976Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Text
§ 2.Paragraph 2,
Sie kann Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere und gemeinnützige Leistungen anläßlich der Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976 vollbracht und so das Ansehen der Republik Österreich gefördert haben. Sie kann Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere und gemeinnützige Leistungen anläßlich der Vorbereitung und Durchführung der römisch zwölf. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976 vollbracht und so das Ansehen der Republik Österreich gefördert haben.
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2016
Dokumentnummer
NOR12119966
alte Dokumentnummer
N7197610852O