Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der römisch zwölf. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 255/1976Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Text
§ 7.Paragraph 7,
Von der Verleihung ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind, es sei denn, daß die Verurteilung getilgt worden ist oder daß die Rechtsfolgen endgültig nachgesehen worden sind.
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2016
Dokumentnummer
NOR12119971
alte Dokumentnummer
N7197610857O