Kurztitel
Studienordnung für die Studienrichtung Klassische Archäologie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 245/1976 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997Bundesgesetzblatt Nr. 245 aus 1976, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,
Index
72/07 Geistes- und naturwissenschaftliche Studienrichtungen
Beachte
Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).
Text
II. ABSCHNITTrömisch zwei. ABSCHNITT
Erster Studienabschnitt
Inskription im ersten Studienabschnitt
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,In der Studienrichtung Klassische Archäologie sind im ersten Studienabschnitt nach Maßgabe des Studienplanes unter Berücksichtigung der vorhandenen Lehr- und Forschungseinrichtungen 30 Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern und 4 Wochenstunden aus Freifächern zu inskribieren. Die Zahl der aus den kombinierten Studien inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester insgesamt mindestens 15, im letzten einrechenbaren Semester des ersten Studienabschnittes jedoch insgesamt mindestens 5 zu betragen.
(2)Absatz 2,Während des ersten Studienabschnittes sind aus den folgenden Pflicht- und Wahlfächern mindestens zu inskribieren:
Zahl der
Name des Faches Wochenstunden
a) Grundlagen der Klassischen Archäologie ....... 22
b) nach Wahl des ordentlichen Hörers darüber
hinaus zwei der folgenden Fächer:
Alte Geschichte,
Klassische Philologie,
Antike Numismatik,
Epigraphik,
Kunstgeschichte,
Mykenologie,
Etruskologie,
Kunst der Spätantike,
Provinzialarchäologie,
Feldarchäologie,
Ur- und Frühgeschichte,
oder ein weiteres Fach, dessen Studium das
Studium der Pflichtfächer im Hinblick auf
wissenschaftliche Zusammenhänge, auf den
Fortschritt der Wissenschaften oder auf die
Erfordernisse der wissenschaftlichen
Berufsvorbildung sinnvoll ergänzt ............ je 4
(3)Absatz 3,Die im § 7 vorgesehenen Lehrveranstaltungen können darüber hinaus auch im ersten Studienabschnitt inskribiert, die Vorprüfung über den Stoff dieser Lehrveranstaltungen kann auch im ersten Studienabschnitt abgelegt werden.Die im Paragraph 7, vorgesehenen Lehrveranstaltungen können darüber hinaus auch im ersten Studienabschnitt inskribiert, die Vorprüfung über den Stoff dieser Lehrveranstaltungen kann auch im ersten Studienabschnitt abgelegt werden.
(4)Absatz 4,Ordentliche Hörer der Studienrichtung Klassische Archäologie haben aus Fächern, die an Stelle einer zweiten Studienrichtung gewählt wurden, nach Maßgabe der Bewilligung durch das zuständige Organ oder einer allfälligen Empfehlung im Studienplan unter Berücksichtigung der vorhandenen Lehr- und Forschungseinrichtungen im ersten Studienabschnitt insgesamt mindestens 24 Wochenstunden zu inskribieren.
Schlagworte
Lehreinrichtung, Urgeschichte