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§ 4

Fassungen
01.06.1988 bis 30.09.2003
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 401.06.198830.09.2003 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Studienordnung für die Studienrichtung Ur- und Frühgeschichte

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 502 aus 1976, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.06.1988

Außerkrafttretensdatum

30.09.2003aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997

Index

72/07 Geistes- und naturwissenschaftliche Studienrichtungen

Beachte

Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).

Text

römisch zwei. ABSCHNITT
Erster Studienabschnitt

Inskription im ersten Studienabschnitt

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,In der Studienrichtung Ur- und Frühgeschichte sind im ersten Studienabschnitt 54 Wochenstunden nach Maßgabe des Studienplanes zu inskribieren. Die Zahl der aus den kombinierten Studien inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester insgesamt mindestens 15 zu betragen.
  2. Absatz 2,Während des ersten Studienabschnittes sind aus den folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu inskribieren:

                                                        Zahl der

                    Name des Faches                  Wochenstunden

  a) Einführung in die Methoden der Ur- und

     Frühgeschichtsforschung ........................      8

  b) Einführung in die Urgeschichte .................    16-18

  c) Einführung in die Frühgeschichte ...............     8-10

  d) Hilfswissenschaften der Ur- und Frühgeschichte        4

  e) Grabungen (Praktikum) in der Dauer von 18 Tagen       9

  f) Exkursionen im Inland zu den in lit. b und c

     genannten Fächern ..............................     5- 9

Schlagworte

Plichtfach, Urgeschichte

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2025

Gesetzesnummer

10009437

Dokumentnummer

NOR12120087

Alte Dokumentnummer

N7197631372L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/502/P4/NOR12120087