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Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse

Fassungen (Gesetz)
ab 04.09.1977 — BGBl. Nr. 434/1977 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
04.09.197730.11.1997 BGBl. Nr. 434/1977 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 176/1997

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1977, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 1997,

Typ

Vertrag – Liechtenstein

Inkrafttretensdatum

04.09.1977

Außerkrafttretensdatum

30.11.1997aufgehoben durch BGBl. III Nr. 176/1997

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse

StF: BGBl. Nr. 434/1977

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Juli 1977 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 3, am 4. September 1977 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und das Fürstentum Liechtenstein,

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden

Staaten auf dem Gebiete der Universitäten zu vertiefen,

sind übereingekommen, das nachstehende Abkommen abzuschließen.

Zu diesem Zwecke haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Gesetzesnummer

10009450

Dokumentnummer

NOR11009641

Alte Dokumentnummer

N7197716087R