Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Postpromotionelle Ausbildung liechtensteinischer Ärzte in Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 528/1980Bundesgesetzblatt Nr. 528 aus 1980,
Typ
Vertrag – Liechtenstein
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Text
Artikel 3
Dieses Übereinkommen tritt 60 Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft und kann jederzeit durch eine der beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung tritt das Übereinkommen mit Ablauf des sechsten Monats nach deren Notifizierung außer Kraft.
GESCHEHEN zu Innsbruck, am 31. Oktober 1980 in zwei Urschriften.
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2017
Dokumentnummer
NOR12120672
alte Dokumentnummer
N7198033121L