Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft, Erziehungswesen – Zusammenarbeit (Norwegen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 147/1981Bundesgesetzblatt Nr. 147 aus 1981,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 23Artikel 23
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 23
Musikstipendien
Während der Geltungsdauer `dieses Übereinkommens bietet die norwegische Vertragspartei für junge österreichische Streicher sechs Stipendien zur Teilnahme am Vorbereitungskurs für das Norwegische Jugendsymphonieorchester in Elverum an, der im Zusammenhang mit den Festspielen in Elverum jedes Jahr im August veranstaltet wird. Die österreichischen Musiker werden die Möglichkeit haben, bei den Festspielen aufzutreten, sowohl als Mitglieder des Orchesters als auch als Solisten oder in separaten Konzerten. Jedes Stipendium gilt für eine Dauer von zwei bis drei Wochen.
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2017
Dokumentnummer
NOR40084247