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Art. 33

Fassungen
ab 01.04.1981 — BGBl. Nr. 147/1981 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 33 heute01.04.1981 BGBl. Nr. 147/1981 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Kultur, Wissenschaft, Erziehungswesen – Zusammenarbeit (Norwegen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 147 aus 1981,

Typ

Vertrag – Norwegen

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 33

Inkrafttretensdatum

01.04.1981BGBl. Nr. 147/1981

Außerkrafttretensdatum

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel 33

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen ward, gilt für Ausstellungen nachstehende Regelung:

  1. Litera a
    Die entsendende Vertragspartei deckt die Kosten des Transportes des Ausstellungsgutes bis zum ersten Bestimmungsort.
  2. Litera b
    Die empfangende Vertragspartei deckt die Kosten des Rücktransportes vom letzten Ausstellungsort in den entsendenden Vertragsstaat oder zum ersten Ausstellungsort in einem Drittstaat, sofern diese nicht höher sind als die Kosten der Rücksendung in den entsendenden Vertragsstaat.
  3. Litera c
    Die Versicherungskosten für die Dauer des Transportes und für die Zeit der Ausstellung werden von der entsendenden Vertragspartei getragen.
  4. Litera d
    Die empfangende Vertragspartei stellt die geeigneten Ausstellungsräumlichkeiten mit allen notwendigen Ausrüstungen und Dienstleistungen zur Verfügung und übernimmt die Kosten für den innerstaatlichen Transport, die Werbung und den Katalog, für den die Unterlagen von der entsendenden Vertragspartei drei Monate vor dem Ausstellungstermin zur Verfügung zu stellen sind.
  5. Litera e
    Die empfangende Vertragspartei sorgt für die notwendige Hilfe zur Geltendmachung von Ansprüchen aus der Versicherung im Falle des Verlustes oder einer Beschädigung.
  6. Litera f
    Jede Ausstellung kann bei der Eröffnung oder beim Abschluß von einem Experten für die Dauer von maximal einer Woche begleitet werden.

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2017

Gesetzesnummer

10009510

Dokumentnummer

NOR40084257