Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
ab 15.07.1982 — BGBl. Nr. 597/1982 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute15.07.1982 BGBl. Nr. 597/1982 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Wellenausbreitung auf Satellit-Erde-Funkstrecken (COST-Aktion 205)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1982,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

15.07.1982BGBl. Nr. 597/1982

Außerkrafttretensdatum

Index

79/02 Forschung

Text

ANHANG römisch zwei

ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER AKTION

1 Einleitung

Neuere Entwicklungen im Satellitenfunkverkehr bei Frequenzen über 10 GHz machen deutlich, daß auch für die Planung von Satellitenübertragungssystemen bei diesen Frequenzen in Europa eine ähnlich umfassende, einheitliche Datenbasis erforderlich ist.

Derzeit fallen immer mehr Daten über die Ausbreitung auf geneigten Strecken an, vor allem durch die europäischen Satelliten (OTS und SIRIO) sowie durch radiometrische und Radarmessungen. Bisher gibt es aber kein zentralisiertes Verfahren zur Sammlung und Auswertung all dieser Ergebnisse und anderer wichtiger Daten über die Wellenausbreitung, mit deren Hilfe sich für das europäische Gebiet allgemein gültige Schlußfolgerungen ziehen ließen.

Entweder sind die bestehenden Organisationen (zB Interim Eutelsat, das Italienische Raumforschungs- und Fernmeldezentrum (CSTT), die Europäische Weltraumagentur (ESA) und die Europäische Rundfunkunion (EBU)) einseitig an bestimmten Anwendungen von Satelliten interessiert oder ihnen fehlen die geeigneten Strukturen für diese Funktionen.

Daher müssen gemeinsame europäische Bemühungen anlaufen, um diesen Bedarf zu befriedigen, und der geeignete Rahmen dafür dürfte eine neue COST-Aktion sein.

Die bei der früheren COST-Aktion 25/4 erworbenen Fachkenntnisse sowie der leistungsfähige Rahmen könnten auch für diese Aufgabe erfolgreich genutzt werden. Hervorstechendes Merkmal dieser Aktion war die Koordinierung der im Rahmen der COST-Aktion 25/4 überall in Europa durchgeführten extensiven Messungen der Funkwellenausbreitung und der damit zusammenhängenden meteorologischen Gegebenheiten sowie die Vereinheitlichung der Verfahren zum Vergleich der Ergebnisse.

2 Zielsetzung der Aktion

Mit der Aktion sollen die Ergebnisse der europäischen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Wellenausbreitung auf geneigten Strecken bei Frequenzen über 10 GHz gesammelt und ausgewertet werden, um eine umfassende einheitliche Datenbasis zu schaffen, mit deren Hilfe sich Modelle für das europäische Gebiet entwickeln oder beurteilen lassen. Diese Ausbreitungsmodelle dienen als Grundlage für die Planung künftiger europäischer Satellitenübertragungssysteme.

3 Umfang und Plan für die Tätigkeiten im Rahmen der Aktion

Derzeit sammeln rund 40 Stationen die Ausbreitungswerte über die Satelliten OTS und SIRIO. Zusätzlich gibt es zahlreiche damit verbundene Einrichtungen wie Radiometer, Radargeräte und Regenmesser, die ebenfalls einschlägige Daten liefern.

Um das Ziel der Aktion zu erreichen, sollen folgende Tätigkeiten unternommen werden:

  • Strichaufzählung
    Bedarfsfestlegung für die Datenbasis, Harmonisierung der Kriterien für die Datensammlung und Festlegung einheitlicher Formate für die Darstellung der Daten;
  • Strichaufzählung
    Datensammlung, Verteilung und Prüfung;
  • Strichaufzählung
    Einrichtung einer gemeinsamen verläßlichen Datenbank;
  • Strichaufzählung
    Analyse der gesammelten Daten und allgemeine Erörterung der Ergebnisse und Schlußfolgerungen.

4. Geeignete Form der Zusammenarbeit

Für die Zusammenarbeit sollen die Unterzeichner im Ausschuß durch Delegierte vertreten sein, die folgende Aufgaben hätten:

  • Strichaufzählung
    Sie sollen an Sitzungen des Ausschusses teilnehmen und Beiträge liefern; diese Sitzungen finden normalerweise dreimal jährlich statt.
  • Strichaufzählung
    Sie sollen aktiv an einem Forschungsprogramm im Rahmen der Zielsetzungen und des Zeitplans der Aktion teilnehmen.
  • Strichaufzählung
    Sie sollen für die Verbindung zwischen dem Ausschuß und ihren innerstaatlichen Forschergruppen zuständig sein.

Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses finden normalerweise in Brüssel statt, doch sind auch Sitzungen in den beteiligten Ländern geplant.

Durch die Teilnahme von Sachverständigen anderer europäischer oder internationaler Organisationen wie EBU und Interim Eutelsat gewährleistet der Verwaltungsausschuß die Koordinierung mit deren Tätigkeiten.

5 Veranschlagte Kosten für die Tätigkeiten im Rahmen der Aktion

Europa hat schon viel in die beiden Satelliten OTS und SIRIO und auch in die dazugehörigen Ausrüstungen auf der Erde investiert. Ziel dieser Aktion muß es demnach sein, daß die Europäer die vorhandenen Einrichtungen voll nutzen.

Derzeit laufen in zahlreichen Ländern schon rege Forschungsprogramme. Möglicherweise möchten die Unterzeichner jedoch von Zeit zu Zeit im Hinblick auf eine verstärkte Beteiligung an der Aktion zusätzliche Mittel bereitstellen.

Auf alle Fälle sind für die Arbeiten des Ausschusses Mittel bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Strichaufzählung
    die Koordinierung der Arbeiten in den einzelnen Staaten,
  • Strichaufzählung
    Ausarbeitung der Beiträge zu den Sitzungen des Ausschusses,
  • Strichaufzählung
    Reisekosten.

Im Durchschnitt werden die Gesamtkosten für die Arbeit des Ausschusses für jeden Unterzeichner auf 15 000 Europäische Rechnungseinheiten für Reisespesen plus 1,5 Mannjahre für die gesamte Laufzeit der Aktion veranschlagt.

Schlagworte





Raumforschungszentrum

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2017

Gesetzesnummer

10009515

Dokumentnummer

NOR12120826

alte Dokumentnummer

N7198233069L