Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Wellenausbreitung auf Satellit-Erde-Funkstrecken (COST-Aktion 205)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 597/1982Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1982,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Text
ABSCHNITT 5
(1) Der Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften teilt allen Unterzeichnern den Zeitpunkt der Unterzeichnungen dieser gemeinsamen Absichtserklärung sowie den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mit und übermittelt ihnen alle im Rahmen dieser gemeinsamen Absichtserklärung bei ihm eingegangenen Informationen.
(2) Diese gemeinsame Absichtserklärung wird beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt. Der Generalsekretär übermittelt jedem Unterzeichner eine beglaubigte Abschrift.
Geschehen zu Brüssel am vierundzwanzigsten Juli neunzehnhundertachtzig.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2017
Dokumentnummer
NOR12120824
Alte Dokumentnummer
N7198233067L