Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
23.03.1983 bis 31.12.2018 — BGBl. Nr. 161/1983 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 123.03.198331.12.2018 BGBl. Nr. 161/1983 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Förderung der römisch drei. Weltwinterspiele für Körperbehinderte Innsbruck 1984

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 161 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

23.03.1983BGBl. Nr. 161/1983

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Index

78 Sport

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Dem Verein „Organisationskomitee der römisch drei. Weltwinterspiele für Körperbehinderte“ ist zur Durchführung der römisch drei. Weltwinterspiele für Körperbehinderte Innsbruck 1984 eine Subvention aus Bundesmitteln in der Höhe von 2,5 Millionen Schilling zu gewähren.
  2. Absatz 2,Ein weiterer Zuschuß in der Höhe von 500 000 S ist aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds gem. Paragraph 10, des Invalideneinstellungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1946,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 360 aus 1982, zu leisten.
  3. Absatz 3,Zur Deckung des Abganges, der sich bei der Durchführung der römisch drei. Weltwinterspiele für Körperbehinderte Innsbruck 1984 ergibt, wird dem im Absatz eins, genannten Verein eine Subvention aus Bundesmitteln bis zur Höhe von 1,5 Millionen Schilling gewährt. Die Zahlungen des Bundes haben nach Maßgabe der vom Land Tirol, von der Landeshauptstadt Innsbruck und vom Österreichischen Versehrtensportverband übernommenen anteiligen Zahlungen zu erfolgen.
  4. Absatz 4,Auf die Subvention des Bundes nach dem Absatz 3, können an den im Absatz eins, genannten Verein unter Bedachtnahme auf den tatsächlichen Bedarf Vorschüsse geleistet werden.

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2018

Gesetzesnummer

10009532

Dokumentnummer

NOR12120867

Alte Dokumentnummer

N7198310453Y