Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Studienordnung für die Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ÜR
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 350/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
72/07 Geistes- und naturwissenschaftliche Studienrichtungen
Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung
ÜR
Beachte
Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).
Text
Artikel IIArtikel römisch zwei
(Anm.: zu den §§ 5 und 7, BGBl. Nr. 151/1983)Anmerkung, zu den Paragraphen 5 und 7, Bundesgesetzblatt Nr. 151 aus 1983,)
(1)Absatz eins,Hat der Studierende mit Wirksamwerden dieser Studienordnung die bis zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur ersten Diplomprüfung in den von der Änderung betroffenen Fächern noch nicht oder noch nicht zur Gänze erfüllt, so hat er diese mit dem neuen Studienangebot und im nunmehr vorgesehenen Ausmaß zu erfüllen bzw. zu ergänzen. Sind die genannten Zulassungsvoraussetzungen jedoch erfüllt, ist der Studierende zum Abschluß bzw. zur Ablegung der ersten Diplomprüfung nach den bisher geltenden Bestimmungen zuzulassen.
(2)Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1988 in Kraft.
Anmerkung
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos
Zuletzt aktualisiert am
28.11.2025
Dokumentnummer
NOR12161654
Alte Dokumentnummer
N7198320126J