Kurztitel
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 89/1984 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 226/2006Bundesgesetzblatt Nr. 89 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 226 aus 2006,
Text
Anlage 4
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LEHRPLAN FÜR DEN „FREIGEGENSTAND MIT ENTSPRECHENDEN ANFORDERUNGEN
FÜR BESONDERS BEGABTE UND INTERESSIERTE SCHÜLER R.-K. RELIGION”
5.-8. Klasse (je zwei Wochenstunden)
Bildungs- und Lehraufgaben:
Der Freigegenstand R.-k. RELIGION verfolgt dieselben Bildungsziele, Lehraufgaben und Erziehungsanliegen, die für den Pflichtgegenstand und für den Wahlpflichtgegenstand R.-k. RELIGION festgelegt sind.
Lehrstoff:
Gemeinsam mit den Schülern ist pro Schuljahr eine Auswahl von Themen zu treffen, und zwar
aus dem Kernstoff des Pflichtgegenstandes RELIGION im Sinne einer Vertiefung bzw. Erweiterung; und/oder
aus dem Erweiterungsstoff des Pflichtgegenstandes R.-k. RELIGION; und/oder
aus den Themenfeldern des Wahlpflichtgegenstandes R.-k.
RELIGION.
In besonderer Weise sind dabei Begabungen, Vorkenntnisse und Interessen der Schüler sowie Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen.
Didaktische Grundsätze:
Es gelten dieselben Unterrichtsprinzipien, die im Lehrplan für den Pflichtgegenstand R.-k. RELIGION und für den Wahlpflichtgegenstand R.-k. RELIGION genannt sind.