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Art. 1

Fassungen
23.02.1990 bis 13.06.2006 — BGBl. Nr. 104/1990
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 123.02.199013.06.2006 BGBl. Nr. 104/1990 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 89 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1990,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

23.02.1990BGBl. Nr. 104/1990

Außerkrafttretensdatum

13.06.2006

Index

70/07 Schule und Kirche

Text

  1. Absatz eins,Der in der Anlage 1 wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Gymnasien, Realgymnasien, Wirtschaftskundlichen Realgymnasien, Oberstufenrealgymnasien, Aufbaugymnasien, Aufbaurealgymnasien und an Gymnasien und Realgymnasien für Berufstätige wurde von der Katholischen Kirche erlassen und mit Beginn des Schuljahres 1983/84 aufsteigend, und zwar beginnend jeweils mit der ersten und fünften Klasse, in Kraft gesetzt.
  2. Absatz 2,Der in der Anlage 2 wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Übergangsstufe an Oberstufenrealgymnasien wurde von der Katholischen Kirche erlassen und mit Beginn des Schuljahres 1983/84 in Kraft gesetzt.
  3. Absatz 3,Der in der Anlage 3 wiedergegebene Lehrplan für den Wahlpflichtgegenstand R.-k. Religion wurde von der Katholischen Kirche erlassen und mit Wirksamkeit vom 1. September 1989 aufsteigend in Kraft gesetzt.
  4. Absatz 4,Der in der Anlage 4 wiedergegebene Lehrplan für den Freigegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte und interessierte Schüler R.-k. Religion wurde von der Katholischen Kirche erlassen und mit Wirksamkeit vom 1. September 1989 aufsteigend in Kraft gesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2016

Gesetzesnummer

10009555

Dokumentnummer

NOR12121339

Alte Dokumentnummer

N7198420187J