Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
14.06.2006 bis 31.08.2016 — BGBl. II Nr. 226/2006
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 114.06.200631.08.2016 BGBl. II Nr. 226/2006 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 89 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 226 aus 2006,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

14.06.2006BGBl. II Nr. 226/2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2016

Index

70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Paragraphen 2,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 75 aus 2016,)

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der in der Anlage 1 wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Oberstufe allgemein bildender höherer Schulen (ausgenommen die Lehrpläne für allgemein bildende höhere Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen und der sportlichen Ausbildung) wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 aufsteigend in Kraft gesetzt.
  2. Absatz 2,Der in der Anlage 1a wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Oberstufe allgemein bildender höherer Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 aufsteigend in Kraft gesetzt.
  3. Absatz 3,Der in der Anlage 1b wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Oberstufe allgemein bildender höherer Schulen unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 aufsteigend in Kraft gesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2018

Gesetzesnummer

10009555

Dokumentnummer

NOR40079194