Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse für die Zulassung zu den Universitäten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 318/1984Bundesgesetzblatt Nr. 318 aus 1984,
Inkrafttretensdatum
01.09.1984
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volkrepublik über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse für die Zulassung zu den Universitäten
StF: BGBl. Nr. 318/1984 (NR: GP XVI RV 14 AB 168 S. 35. BR: AB 2809 S. 443.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Juni 1984 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5 Absatz 2 am 1. September 1984 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Ungarische Volksrepublik,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf den Gebieten der Wissenschaft und des Bildungswesens zu entwickeln und
der Jugend beider Staaten freien Zugang zu den geistigen Gütern der beiden Staaten zu gewähren,
haben folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017
Dokumentnummer
NOR11009747
alte Dokumentnummer
N7198416099R