Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Studienordnung für den Studienversuch Skandinavistik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 143/1984 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/1998Bundesgesetzblatt Nr. 143 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
72/02 Studienrecht allgemein; 72/07 Geistes- und naturwissenschaftliche Studienrichtungen
Beachte
Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der
Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen
Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des
30. September 2002 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3,30. September 2002 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3,,
BGBl. I Nr. 48/1997).Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).
Text
Studienabschnitte und Studiendauer
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Das Studium der Skandinavistik besteht aus zwei Studienabschnitten und erfordert, einschließlich der für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehenen Zeit, unbeschadet der Bestimmungen des § 5 Abs. 5 und 6 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen die Inskription von acht Semestern. Jeder Studienabschnitt umfaßt vier Semester und wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.Das Studium der Skandinavistik besteht aus zwei Studienabschnitten und erfordert, einschließlich der für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehenen Zeit, unbeschadet der Bestimmungen des Paragraph 5, Absatz 5 und 6 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen die Inskription von acht Semestern. Jeder Studienabschnitt umfaßt vier Semester und wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.
(2)Absatz 2,Der erste Studienabschnitt hat die Aufgabe, die Grundlagen des Studiums zu vermitteln. Der zweite Studienabschnitt dient der Vertiefung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung.
Zuletzt aktualisiert am
17.10.2025
Dokumentnummer
NOR12121131
Alte Dokumentnummer
N7198412459L