Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schulpflichtgesetz 1985
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 76/1985Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Text
B. Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch den Besuch von öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen
Öffentliche und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen
§ 4.Paragraph 4,
Unter den in den §§ 5 bis 10 genannten Schulen sind öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen zu verstehen. Unter den in den Paragraphen 5 bis 10 genannten Schulen sind öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen zu verstehen.
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2015
Dokumentnummer
NOR12121402
Alte Dokumentnummer
N7198512400L