Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privatschule – „Freie Waldorfschule Linz“
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 220/1985Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Beachte
Verliert gemäß § 28 zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76/1985, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.Verliert gemäß Paragraph 28, zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1985,, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die erste bis neunte Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Freie Waldorfschule Linz“ wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018
Dokumentnummer
NOR12121539
Alte Dokumentnummer
N7198520256J