Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Reifeprüfung in den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 3/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 847/1992Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 847 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 17Paragraph 17
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Durchführung der Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung
§ 17.Paragraph 17,
(1)Absatz eins,Eine schriftliche Zusatzprüfung hat an dem für den betreffenden Prüfungskandidaten gemäß § 13 Abs. 14 prüfungsfreien Tag im Rahmen der Klausurprüfung stattzufinden, sofern dieser Tag ein Schultag ist und keine organisatorischen Gründe entgegenstehen. Andernfalls hat die schriftliche Zusatzprüfung innerhalb von zwei Tagen nach Abschluß der sonstigen Klausurarbeiten stattzufinden; die Bestimmung des § 14 Abs. 1 wird dadurch nicht berührt. Auf die schriftliche Zusatzprüfung finden die Bestimmungen der §§ 12 und 13 Anwendung.Eine schriftliche Zusatzprüfung hat an dem für den betreffenden Prüfungskandidaten gemäß Paragraph 13, Absatz 14, prüfungsfreien Tag im Rahmen der Klausurprüfung stattzufinden, sofern dieser Tag ein Schultag ist und keine organisatorischen Gründe entgegenstehen. Andernfalls hat die schriftliche Zusatzprüfung innerhalb von zwei Tagen nach Abschluß der sonstigen Klausurarbeiten stattzufinden; die Bestimmung des Paragraph 14, Absatz eins, wird dadurch nicht berührt. Auf die schriftliche Zusatzprüfung finden die Bestimmungen der Paragraphen 12 und 13 Anwendung.
(2)Absatz 2,Die mündliche Zusatzprüfung ist im Rahmen der mündlichen Prüfung abzulegen. Auf die mündlichen Zusatzprüfungen finden die Bestimmungen des § 14 Abs. 1 bis 8 und 11 bis 19 Anwendung.Die mündliche Zusatzprüfung ist im Rahmen der mündlichen Prüfung abzulegen. Auf die mündlichen Zusatzprüfungen finden die Bestimmungen des Paragraph 14, Absatz eins bis 8 und 11 bis 19 Anwendung.
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2025
Dokumentnummer
NOR12121374
Alte Dokumentnummer
N7198510666Y