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Gleichwertigkeit der Universitätszeugnisse, akademische Grade etc.

Fassungen (Gesetz)
ab 01.07.1985 — BGBl. Nr. 249/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
01.07.198503.10.1990 BGBl. Nr. 249/1985 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gleichwertigkeit der Universitätszeugnisse, akademische Grade etc.

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 249 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,

Typ

Vertrag – DDR

Inkrafttretensdatum

01.07.1985

Außerkrafttretensdatum

03.10.1990aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Langtitel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von Studienzeiten an Universitäten, von Universitätszeugnissen und akademischen Graden samt Anhang

StF: BGBl. Nr. 249/1985

Änderung

idF:

BGBl. Nr. 220/1994

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Mai 1985 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 8 Absatz 2 am 1. Juli 1985 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Deutsche Demokratische Republik haben,

in Realisierung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft vom 31. März 1978, *1)

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten auf dem Gebiet der Wissenschaft und des Bildungswesens zu entwickeln,

sowie in der Entschlossenheit, ihre Beziehungen auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in ihrer Gesamtheit zu entwickeln und zu fördern, und

in Anerkennung der Tatsache, daß nach Gegenüberstellung die Studien und akademischen Grade in der Republik Österreich und in der Deutschen Demokratischen Republik sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur als auch hinsichtlich des Inhalts und der Anforderungen vergleichbar sind,

folgendes vereinbart:

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1979,

Gesetzesnummer

10009584

Dokumentnummer

NOR11009775

Alte Dokumentnummer

N7198516101R