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§ 6 StudBerG

Fassungen
07.12.1991 bis 30.09.2010
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 607.12.199130.09.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 81/2009

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Studienberechtigungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 292 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2009,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

07.12.1991

Außerkrafttretensdatum

30.09.2010aufgehoben durch BGBl. I Nr. 81/2009

Abkürzung

StudBerG

Index

72/02 Studienrecht allgemein

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 143, Absatz 14, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2002, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2009,.

Text

Studienberechtigung

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Mit der erfolgreichen Ablegung aller Fachprüfungen der Studienberechtigungsprüfung erwirbt der Kandidat die Studienberechtigung für das angestrebte Studium. Die Studienberechtigung ist zugleich auch für jene Studienrichtungen zuzuerkennen, für welche mehr als ein Pflichtfach vorgeschrieben ist und für die im Erweiterungsfall gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins, keine ergänzenden Prüfungen erforderlich wären. Ausgenommen bleibt eine Studienrichtung, für die der Kandidat die Studienberechtigungsprüfung nicht bestanden hat.
  2. Absatz 2,Die bestandene Studienberechtigungsprüfung und die erworbene Studienberechtigung sind im Studienberechtigungszeugnis zu beurkunden. Die Studienberechtigung gilt für jede Universität (Hochschule), an der die betreffende Studienrichtung eingerichtet ist.
  3. Absatz 3,Der allfällige Nachweis besonderer Kenntnisse und Fertigkeiten oder einer künstlerischen Begabung (Aufnahmsprüfung) ist nach Maßgabe der für das angestrebte Studium geltenden besonderen Studienvorschriften zusätzlich zur Studienberechtigungsprüfung zu erbringen, sofern er nicht in dieser enthalten war.

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2009

Gesetzesnummer

10009587

Dokumentnummer

NOR12121453

Alte Dokumentnummer

N7198512695L