Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Konzentrierte Aktion auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz und der Mustererkennung (COST-Aktion 13)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 488/1986Bundesgesetzblatt Nr. 488 aus 1986,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
Artikel 3
Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Effizienz bei der Durchführung der konzertierten Aktion kann die Kommission im Einvernehmen mit den im Ausschuß vertretenen Delegierten der beteiligten Nichtmitgliedstaaten einen Projektleiter ernennen.
Zuletzt aktualisiert am
29.05.2017
Dokumentnummer
NOR12121722
Alte Dokumentnummer
N7198612154L