Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privatschule – „Schulkollektiv Wien“
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 258/1986Bundesgesetzblatt Nr. 258 aus 1986,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Verliert gemäß § 28 zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76/1985, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.Verliert gemäß Paragraph 28, zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1985,, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.
Text
Die 1. bis 4. Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule des Vereins „Schulkollektiv Wien“ in Wien wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018
Dokumentnummer
NOR12121838
Alte Dokumentnummer
N7198615823L