Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befähigungsprüfung für Sonderkindergärtnerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 423/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 231/1993Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 231 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
70/06 Schulunterricht
Text
1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung gilt für den Lehrgang zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnerinnen gemäß dem Lehrplan BGBl. Nr. 190/1985 an den öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen bzw. für Kindergartenpädagogik. Diese Verordnung gilt für den Lehrgang zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnerinnen gemäß dem Lehrplan Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, an den öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen bzw. für Kindergartenpädagogik.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Dokumentnummer
NOR12121741
Alte Dokumentnummer
N7198612202L