Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Reifeprüfung - höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 42/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 847/1992Bundesgesetzblatt Nr. 42 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 847 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Umfang der Prüfung in Hauswirtschaftlicher Bildung
§ 4. Die Prüfung in Hauswirtschaftlicher Bildung hat die Prüfungsgebiete „Praktische Betriebsführung'' und „Ernährungslehre und Betriebsorganisation'' zu umfassen. Paragraph 4, Die Prüfung in Hauswirtschaftlicher Bildung hat die Prüfungsgebiete „Praktische Betriebsführung'' und „Ernährungslehre und Betriebsorganisation'' zu umfassen.
Dokumentnummer
NOR12121852
Alte Dokumentnummer
N7198620298J